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Firma

Die "Firma" ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt; ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 HGB).

Mit dem Tode des Kaufmanns (Firmeninhabers) geht die Firma auf den Erben über, der die Firma mit oder ohne Nachfolgezusatz fortführen darf (§ 22 HGB).

Wird ein Handelsgeschäft vom Erben fortgeführt, dann haftet er für alle im Geschäftsbetrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (§§ 27 Abs. 1., 25 Abs. 1 HGB).

Diese unbeschränkte und unbeschränkbare Haftung tritt nicht ein, wenn der Geschäftsbetrieb vor Ablauf von drei Monaten ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft (nicht jedoch vor Ablauf der Ausschlagungsfrist) eingestellt wird (§ 27 Abs. 2 HGB).

Entsprechendes gilt für einen Vermächtnisnehmer, dem der Erbe die Firma in Erfüllung des Vermächtnisses übertragen hat.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Firma"

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