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Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist ein Vertrag, in dem sich die Versicherung verpflichtet, für den Fall des Todes einer Person eine bestimmte Geldleistung zu zahlen.

  • Versicherter = derjenige dessen Leben versichert ist
  • Versicherungsnehmer = derjenige, der den Versicherungsvertrag mit der Versicherung abschließt
  • Bezugsberechtigter = derjenige, der das Geld nach dem Todesfall erhält

Häufig gewählte Konstellationen für den Versicherungsvertrag

Häufig ist es so, dass beispielsweise ein Ehemann sein Leben versichert und die Ehfraue das Geld beim Todesfall erhalten soll. In dem Fall ist der Ehemann gleichzeitig Versicherter und Versicherungsnehmer, die Ehefrau ist die bezugsberechtigte.
Es kommt aber auch vor, dass eine Ehefrau das Leben ihres Mannes versichert. In diesem Fall ist die Ehefrau Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte, der Ehemann ist der Versicherte. Ist eine bezugsberechtigte Person benannt, spricht man von einem Vertrag zugunsten Dritter.
Tritt der Versicherungsfall ein, geht die Versicherungsleistung aufgrund der Abrede zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung auf den Bezugsberechtigten über, nicht aufgrund des Erbrechts. Dennoch kann die Zahlung erbrechtlich Bedeutung erlangen, weil sie als Schenkung des Versicherungsnehmers an die bezugsberechtigte Person zu bewerten ist. Daraus können Pflichtteilsergänzungsansprüche für den Kreis der Pflichtteilsberechtigten resultieren.
Ist keine bezugsberechtigte Person benannt, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass und damit den Erben zu.

Bei Lebensversicherungen unterscheidet man die Risikolebensversicherung von den kapitalbildenden Lebensversicherungen.

Mit einer Risikolebensversicherung eine Baufinanzierung absichern

Bei der Risikolebensversicherung muß die Versicherung nur zahlen, wenn der Versicherte innerhalb der Laufzeit der Versicherung stirbt. Stirbt er nach Ablauf der Versicherungszeit, besteht keine Leistungsverpflichtung. Die Prämien der Risikolebensversicherung sind deshalb viel geringer, als bei der kapitalbildenden Lebensversicherung. Mit der Risikolebensversicherung sichert man üblicherweise den Tod des Hauptverdieners einer Familie ab, wenn man ein Haus oder eine Eigentumswohnung über Darlehen finanziert hat. Stirbt der Hauptverdiener kann das Darlehen aus der Leistung der Versicherung zurückgeführt werden. Ein Verkauf der Immobilie kann so vermieden werden.

Die Kapitallebensversicherung - auch - als Altersvorsorge

Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung muss die Versicherung nicht nur dann zahlen, wenn der Versicherte gestorben ist, sondern auch dann, wenn er bei Ablauf der Versicherungszeit noch am Leben ist. Hier wird die Versicherungssumme also entweder beim Tod des Versicherten fällig oder aber spätestens mit dem Ablauf der Versicherungszeit. Das eingezahlte Kapital wird mit einer Verzinsung ausgezahlt.  

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