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Obduktion

Unter Obduktion versteht man die innere Leichenschau durch Öffnung eines Leichnams. Damit soll die Todesursache festgestellt werden. Das Wort Autopsie bezeichnet das gleiche.

Der Anlass für eine Obduktion:

Sie kann gerichtlich angeordnet werden, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung als Todesursache gegeben ist. Soll die Todesursache lediglich aus medizinischen Gründen vorgenommen werden, hängt die Zulässigkeit einer Leichenschau von der lebzeitig erteilten Zustimmung des Verstorbenen ab. Ist der Wille bzw. die Einstellung des Verstorbenen zur Frage seiner Obduktion oder Autopsie unbekannt, können seine Familienangehörigen einer Obduktion zustimmen.

Praxistipp zur Obduktion:

Schon im voraus - zu gesunden Tagen - empfiehlt es sich, dass man in einer Vorsorgevollmacht darlegt, ob man nach seinem Tod mit einer Obduktion einverstanden ist oder nicht; dies entlastet die Hinterblieben von einer eigenen Entscheidung über dieses schwierige Thema.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Obduktion"

15.8.2019

Das Totenfürsorgerecht

Häufig entsteht Streit zwischen den Hinterbliebenen, wie die Bestattung durchzuführen ist oder wie die Grabpflege erfolgen soll. So musste sich der Bundesgerichtshof erst dieses Jahr mit ...



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