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Pflichtteil Verjährung berechnen

Die Berechnung dient nur einer ersten Orientierung. Wann Kenntnis im rechtlichen Sinne vorliegt, müsste ggf. umgehend von einem Erbrechtsexperten geklärt werden. Das gilt auch für die Möglichkeit der zeitweisen Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist. Eine Haftung für die Richtigkeit des Ergebnisses der hier vorgenommenen Berechnung wird daher nicht übernommen.

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