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7.10.2005

Das gefälschte Testament

Frage: Meine Schwester hat dem Nachlassgericht ein angeblich von meiner verstorbenen Mutter stammendes Testament vorgelegt. In diesem Testament wird meine Schwester zur Alleinerbin eingesetzt. Die hat vom Nachlassgericht auch einen Alleinerbschein erhalten. Ich glaube aber, dass das Testament nicht echt ist. Was ist zu tun ?

Antwort: Ist das Testament echt, sind Sie auf den Pflichtteil verwiesen, den Sie von Ihrer Schwester einfordern müssen. Am besten durch einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt. Ist das Testament hingegen gefälscht, wären Sie Miterbin neben Ihrer Schwester und wir müssen die Einziehung des Erbscheins beantragen. Sollte Ihre Schwester das Testament gefälscht haben, wäre Sie sogar erbunwürdig, und Sie könnten, falls Ihre Schwester kinderlos ist, sogar Alleinerbin sein.

Tipp: Wir lassen die Echtheit des Testaments durch das Urkunden- und Schriftenlabor, mit dem wir zusammenarbeiten, überprüfen. Immerhin ist die Echtheit bei knapp 1/3 der dort überprüften Testamente, nicht gegeben oder zweifelhaft.


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