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22.12.2005

Streitpotenzial Pflichtteilsrecht

Die beabsichtigte Änderung der Höhe des Pflichtteilsrechts (s. news vom 18.12.2005) aus bestimmten Gründen wird aller Voraussicht nach zu vermehrten Gerichtsverfahren führen.

Die Frage, ob ein Streit in der Familie tatsächlich stattfand, welches Ausmaß dieser hatte und ob die Zwistigkeiten eine solche Intensität hatten, dass sie tatsächlich eine Grundlage zur Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs sein können, wird die Gerichte mehr denn je beschäftigen.
Bisher kann durch die blosse Enterbung der Pflichtteilsanspruch automatisch ausgelöst werden, ohne dass über dessen Berechtigung dem Grunde nach gestritten wird.

Sofern das Bundesjustizministerium tatsächlich für die Herabsetzung des Pflichtteilsanspruchs auch inhaltliche Voraussetzungen schaffen sollte, werden vermehrt Familienstreite die Gerichte beschäftigen. Dass diese häufig allen Beteiligten letztlich nur Nachteile und Kostenlasten bringt, ist bereits aus familienrechtlichen Auseinandersetzungen ( z.B. Hausratteilung, Unterhaltsprozessen, usw.) bekannt.

Das bisherige Pflichtteilsrecht hat über 100 Jahre für einen angemessenen Anteil am Nachlass auch derjenigen engen Familienmitglieder gesorgt, die sich mit dem Erblasser entzweit hatten. Ob eine "Modernisierung" dieses Rechtsbereichs tatsächlich den Bürgern die beabsichtigten Vorteile bringen wird, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden.



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