nach oben
26.10.2006

Wegfall der Erbschaftsteuer bei Unternehmensfortführung durch Kabinett beschlossen

Wird ein Betrieb zehn Jahre erfolgreich fortgeführt, so soll künftig die Erbschafts- und Schenkungssteuer vollständig entfallen. Dieses ist das Ergebnis des heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge. Die Reform trägt damit den Interessen der mittelständischen Unternehmen bei der Regelung der Unternehmensnachfolge Rechnung. Außerdem wird sie dem Wunsch der Menschen nach sicheren Arbeitsplätzen gerecht.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, erklärte: "Gerade für kleine und mittlere Unternehmen - die oft über Generationen hinweg als Familienbetrieb geführt werden - kann der Unternehmensübergang schon allein aus steuerlichen Gründen zur Existenzfrage werden. Mit der nur beschlossenen Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer leisten wir einen wichtigen Beitrag, damit diese Unternehmen erhalten bleiben und Arbeitsplätze gesichert werden können".

Nach Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung werden in absehbarer Zukunft Jahr für Jahr über 70.000 Unternehmen an Nachfolger zu übergeben sein. In jedem Jahr werden davon rund 700.000 Arbeitsplätze abhängen. Vor diesem Hintergrund ist der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt zur Sicherung von Unternehmenskontinuität und Zukunftsfähigkeit des Standortes Deutschland.

Bei wichtigen Einzelfragen werden wirtschaftspolitische Akzente gesetzt. So wird bei der Frage der geforderten Unternehmensfortführung nicht allein auf die Zahl der Arbeitsplätze abgestellt, sondern die ökonomische Situation des Unternehmens insgesamt betrachtet.

Bundesminister Glos: "Die Bindung der notwendigen Steuererleichterung an eine starre und unveränderliche Zahl von Arbeitsplätzen hätte den wirtschaftlichen Realitäten widersprochen. Eine solche Klausel nähme den kleinen und mittleren Unternehmen die Flexibilität, die gerade sie brauchen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Im Endergebnis sichern wir nun mehr Arbeitsplätze als dies durch bürokratische und weltfremde Auflagen möglich gewesen wäre. Auch die völlige Freistellung von kleineren Betriebsvermögen bis zu 100.000 Euro von jedweden Auflagen ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie wir Bürokratie vermeiden und Gesetzte vereinfachen können."

Auch wenn es bis Ende 2006 nicht gelingen sollte, das Gesetzgebungsverfahren vollständig abzuschließen, sollen Erben dennoch rückwirkend bereits zum 1. Januar 2007 von der Reform profitieren können.


Quelle: Pressestelle des Bundeswirtschaftsminiteriums

← zurück
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie