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27.1.2009

Steuerstundung statt Hausverkauf!

Seit 1.1.2009 gilt das neue Erbschaftsteuerrecht. Dieses kommt denjenigen Immobilienerben entgegen, welche ihre Erbschaftsteuer nur dadurch aufbringen können, indem sie das geerbte Haus oder die Eigentumswohnung verkaufen (müssen).

In solchen Fällen kann ein Antrag auf zinslose Stundung der Steuer über zehn Jahre gestellt werden. Ist der Antrag erfolgreich, kann die Steuerschuld zudem in mehreren Raten gezahlt werden.
Dadurch wird der Zwangsverkauf der geerbten Immobilie zur Zahlung der Erbschaftsteuer vermeiden. Denn: Trotz neuer Freibeträge müssen viele Hauserben ab 1.1.2009 höhere Erbschaftsteuer zahlen als bisher.

Dass der Immobilienerbe die Erbschaftsteuer nicht mehr auf einen Schlag zahlen muss, bedeutet eine Entlastung. Allerdings ist dies nur dann möglich, wenn der Erbe die Erbschaftsteuer nur dadurch aufbringen könnte, dass er die Immobilie verkauft. Das ist wiederum nur dann der Fall, wenn der restliche Nachlass und das bereits beim Erben vorhandene Eigen-Vermögen nicht ausreicht, um diese Steuerschuld zu begleichen.

Ist das der Fall, kann der Erbe seine Vermögenslage dem Finanzamt gegenüber nachweisen und einen Antrag auf zinslose Stundung der Erbschaftsteuer über zehn Jahre stellen.



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