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17.11.2009

Neues Erbschaftsteuergesetz ist beim BFH teilweise auf dem Prüfstand

Ein Bürger klagt aktuell vor dem BFH, weil er als Bruder den gleichen Freibetrag und den gleichen Erbschaftsteuersatz von 30 % wie ein Nichtverwandter zu bezahlen hat.

Vo dem FG München wurde die Klage bereits abgewiesen.

Wir werden weiter berichten.



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