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13.6.2010

Vereinbarung eines Auseinandersetzungsausschlusses beendet Testamentsvollstreckung

Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Nürnberg vom 21.04.2010 (12 U 2235/09) endet eine Testamentsvollstreckung, die nur die Abwicklung des Nachlasses umfasst,  wenn die Erben einen Ausschluss der Auseinandersetzung vereinbaren. Hierzu wird nicht einmal ein Beschluss des Nachlassgerichtes benötigt. Ein Erbschein, der eine Beschränkung durch Testamentsvollstreckung ausweist, wird mit einer solchen Vereibnarung falsch und ist daher einzuziehen.Der Ausschluss kann sich auf einzelne Nachlassgegenstände beziehn, so dass dann für diesen Gegenstand die Testamentsvollstreckung entfällt.



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