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3.2.2012

Familienschloss unter dem Hammer

Es ging durch alle Gazetten: Schloss Gymnich, das Schloss der Musikerfamilie Kelly, wird versteigert. Grund dafür sind nicht etwa bestehende Bankverbindlichkeiten, sondern die fehlende Vorsorgeplanung des Vaters der Kelly Family. Nach dessen Tod wurden seine 12 Kinder Erben und damit Miteigentümer des Schlosses. Dieses steht seit Jahren leer, kostet Unsummen an Unterhalt und konnte bislang nicht verkauft werden. Der Grund: Die Erben sind uneinig. Deshalb hat Joey Kelly, derzeit bekannteste Familienmitglied, nun medienwirksam die Versteigerung forciert hat.

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Es müssen also nicht immer Schulden sein, wenn eine Immobilie zwangsversteigert wird. Häufig ist, wie auch im Fall der Familie Kelly, ein Erbfall schuld daran. So wird oft im Lauf der Jahrzehnte hart erarbeitetes Familienvermögen zerschlagen. Große Werte gehen verloren. 5,3 Mio. Euro ist das Schloss wert. Nun wurden gerade einmal 1,7 Mio. Euro geboten. Da nicht zumindest die Hälfte des Wertes im ersten Versteigerungstermin geboten wurde, wurde der Zuschlag versagt. Im zweiten Termin gibt es aber keine Wertgrenze mehr, so dass dann ein Zuschlag zu einem noch geringeren Gebot erteilt werden könnte.

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Jeder Miterbe kann ohne Angabe von Gründen die Versteigerung einer Nachlassimmobilie beantragen. Bei Eheleuten mit Familienangehörigen kann dies beim Tod des Partners und Streit in der Familie bedeuten, dass der Überlebende nicht nur seinen Gatten, sondern auch das Heim verliert. Am Erbstreit sind aber nicht immer die Erben Schuld. Der Erblasser hat es selber in der Hand, durch ein richtiges Testament Streit zu vermeiden und Familienangehörige abzusichern. Mit einer letztwilligen Verfügung kann die Entstehung von Erbengemeinschaften vermieden, Testamentsvollstreckung, Auseinandersetzungsverbote, Teilungsanordnungen oder Vorausvermächtnisse angeordnet werden. So kann Streit und damit eine Teilungsversteigerung vermieden werden. Um Existenz bedrohende Folgen zu vermeiden, ist die Errichtung einer letztwilligen Verfügung Pflicht. Dazu sollte man auf die Hilfe eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalt zurückgreifen.



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