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27.4.2013

Erbschaftsteuer beim Tod der Erbtante

Die unbekannte Erbtante mit den Millionen aus Amerika bleibt in der Regel nur ein Traum. Viel häufiger kommt es vor, dass kleinere Vermögen innerhalb der Familie an Geschwister, Neffen oder Nichten vererbt werden. Diesen steht aber nur ein geringer Freibetrag (20.000 €) zu. Die Folge: bereits bei geringen Nachlasswerten fällt Erbschaftsteuer an. Diese lässt sich durch geschickte Testamentsgestaltung reduzieren oder gar vermeiden. Wer z.B. statt des Bruders allein zugleich dessen Frau und dessen zwei Kinder bedenkt, gewinnt dadurch drei zusätzliche Freibeträge, mit der Folge, dass bis zu 60.000 € weniger versteuert werden müssen.

Tipp:

Selbst wenn nur eine Person bedacht wurde, können nach dem Erbfall Freibeträge anderer Personen genutzt werden. Nämlich dann, wenn der Erbe die Erbschaft gegen eine Abfindung ausschlägt. Ob dies sinnvoll und möglich ist, muss im Einzelfall vom Fachmann geprüft werden. Wegen der sehr kurzen Ausschlagungsfrist von 6 Wochen steht für eine Prüfung aber nur wenig Zeit zur Verfügung. Es ist daher sinnvoll, möglichst schnell einen Erbrechtsexperten zu konsultieren.



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