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29.8.2013

Bewährungsstrafe für Schwindel bei Urnenbeisetzung

Für einen Schwindel mit Urnen wurde ein ehemaliger Bestatter aus Rheinland-Pfalz vom Amtsgericht Bad Kreuznach mit einer Bewährungsstrafe bedacht. Der 41-Jährige hatte gestanden, in 20 Fällen die Asche anderer Verstorbener oder mit Kies und Sand gefüllte Urnen beigesetzt zu haben. Urnen im falschen Grab beschäftigen auch das Amtsgericht Blomberg. Dort begann der Prozess gegen einen 58-jährigen Bestatter wegen Störung der Totenruhe.

AG Bad Kreuznach: Bestattungen sollten nicht verschoben werden

Das Amtsgericht Bad Kreuznach verhängte am 28.08.2013 eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gegen den Angeklagten. Zudem muss er 1.000 Euro an eine Stiftung zahlen. Der bereits verurteilte Rheinland-Pfälzer sagte vor Gericht: «Ich habe mich völlig pietätlos verhalten. Es tut mir unendlich leid.» Das Urteil erging wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Störung der Totenruhe und Urkundenunterdrückung. Dem Verteidiger zufolge ist die Entscheidung rechtskräftig. Zu seinem Motiv hatte der 41-Jährige erklärt, dass die Aschekapseln nicht rechtzeitig vom Krematorium gekommen seien. Er habe verhindern wollen, dass Bestattungen verschoben werden müssen.

Prozess in Blomberg vertagt

Der in Blomberg angeklagte 58-jährige soll eine Urne vertauscht haben. Um dies zu vertuschen, soll er die Etiketten auf dieser und einer weiteren Urne entfernt haben. Der trauernden Familie war bei der Beisetzung die falsche Schmuckurne aufgefallen, der Schwindel flog auf.

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 29. August 2013 (dpa).


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