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19.12.2014
Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeit

Keine Erstattung von Grabpflegekosten durch Erben

In einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht in Köln - 20 W 94/13 - deutlich gemacht, dass es sich der herrschenden Meinung zu den Grabpflegekosten anschließt. Danach ist die Beerdigung, deren Kosten vom Nachlass bzw. den Erben zu tragen sind, mit der erstmaligen Herstellung der Grabstätte abgeschlossen. Das Gericht setzt sich auch mit der erbschaftssteuerlichen Seite der Argumentation in der Rechtsprechung und der Literatur auseinander und macht deutlich, dass unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Grabpflegekosten als so genannte Nachlassverbindlichkeiten angesehen werden können.



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