nach oben
01.09.2015
Junge Familien sollten für den Todesfall vorsorgen

Wann ist das richtige Alter, um ein Testament zu errichten?

Die Mehrzahl derer, die eine Beratung zur Testamentsgestaltung in Anspruch nehmen, ist älter als 60 Jahre. Mit zunehmendem Alter reift offenbar die Erkenntnis, dass das Leben endlich und eine Vorsorge für die Vermögensnachfolge nach dem eigenen Tod sinnvoll, unter Umständen sogar dringend geboten ist.

Viele Eltern versterben jung

Aber ist es denn tatsächlich so, dass eine testamentarische Regelung nur für ältere Menschen relevant ist? Hier ist ein Blick in die Statistik zu den Sterbefällen in Deutschland, die vor kurzem durch die Medien gegangen ist. Demnach sind im Jahr 2013 rund 33.000 Männer und Frauen im Alter zwischen 20 Jahren und 50 Jahren verstorben. Es handelt sich also durchaus um eine nennenswerte Personenzahl.
Diese Altersgruppe hat nicht selten Kinder, die zum Zeitpunkt des Todesfalls häufig noch minderjährig sind.

Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein

Verstirbt ein solcher Elternteil ohne ein Testament zu hinterlassen tritt gesetzliche Erbfolge ein. Dann werden der längerlebende Elternteil und minderjährige Kinder Miterben. Das kann sich unter verschiedenen Gesichtspunkten als sehr problematisch erweisen.

Das Betreuungsgericht muss einzelne Rechtsgeschäfte genehmigen

Fällt in den Nachlass eine Immobilie oder ein Immobilienanteil kann diese/dieser durch die Erbengemeinschaft nur unter Mitwirkung des Betreuungsgerichtes veräußert werden, weil der noch lebende Elternteil diesbezüglich kraft Gesetzes nicht zur Vertretung des Kindes befugt ist. Gleiches gilt für eine Belastung der Immobilie zur Aufnahme eines Darlehens.

Volljährige Kinder können frei über ihre Nachlassbeteiligung entscheiden

Zudem können Probleme auftreten, sobald eines der Kinder volljährig geworden ist und den Wert des Nachlasses beispielsweise durch Verkauf des Familienwohnheimes realisieren will. Dadurch kann der bisherige Lebensmittelpunkt des längerlebenden Elternteils und etwaiger weiterer Kinder gefährdet werden.
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen stellen eine erhebliche Belastung für den längerlebenden Ehegatten dar, die er neben der ohnehin schwer zu meisternden Situation nach dem Verlust des Ehegatten tragen muss.

Ehegatten zum Erben bestimmen

Daher empfiehlt es sich gerade für junge Eltern, testamentarisch Vorsorge zu treffen. Hier gibt es verschiedene Handlungsoptionen. Beispielsweise kann der längerlebende Ehegatte zum Alleinerben bestimmt werden, um ihm eine möglichst große Handlungsfreiheit nach dem Todesfall seines Partners zu gewährleisten.

Testamentsvollstreckung für Kinder anordnen

Sollen die Kinder bereits nach dem Tod des ersten Elternteils am Nachlass beteiligt werden, kann es sinnvoll sein, diesen Nachlassanteil unter Testamentsvollstreckung zu stellen. Zum Testamentsvollstrecker kann der längerlebende Elternteil bestimmt werden. Durch diese Anordnung wird der Nachlass bis zum Eintritt einer bestimmten Bedingung durch den Elternteil für die Kinder verwaltet. Als Bedingung für die Beendigung der Testamentsvollstreckung kann beispielsweise bestimmt werden, dass ein Kind eine Ausbildung absolviert hat oder ein bestimmtes Alter, zum Beispiel 25 Jahre, erreicht hat. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Kinder auf den Nachlass erst Zugriff haben, wenn sie aufgrund ihrer Erfahrungen während der Ausbildung oder schlicht ihres Alters eine gewisse Reife erreicht haben.



← zurück
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie