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20.12.2017
Auflösung der Bezirksnotariate in Baden-Württemberg

Nachlassgericht künftig beim Amtsgericht

1. Bezirksnotariate nicht mehr Nachlassgericht

Zum Jahrewechsel ist es soweit. Die Bezirksnotariate in Baden-Würrtemberg werden aufgelöst. Die Funktion des Nachlassgerichts wird damit ab dem 1. Januar 2018, wie in allen anderen Bundesländern auch, durch das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, ausgeübt.

2. Hintergrund

Historisch gewachsen gab es in Baden-Württemberg die einmalige Besonderheit, dass die Nachlassrichter keine "richtigen" Richter sondern Notare waren. Im badischen Teil des Bundeslandes waren sog. Richternotare, die Volljuristen im Landesdienst waren und im württembergischen Landesteil sog. Bezirksnotare, die zumeist eine eigene Notarausbildung absolviert hatten, tätig. Darüber hinaus gab es noch freie Notare (Nurnotare) und Anwaltsnotare. In Zukunft wird es nur noch Nurnotare geben, wobei die bisherigen Anwaltsnotare noch Bestandschutz genießen.

3. Was passiert mit den bei den Bezirksnotariaten verwahrten Testamenten?

In den meisten Fällen, werden die bisherigen Urkunden beim Amtsgericht verwahrt werden, in dessen Bezirk das bisherige Bezirksnotariat gelegen war. Vereinzelt ist es auch möglich, dass die Urkunden von einem Notariatsabwickler oder aber vom bisherig tätigen Bezirksnotar, der nun als selbständiger Notar tätig ist, verwahrt werden.

Die Verwahrstelle kann über die Verwahrstellenauskunft bei der Bundesnotarkammer auf deren Homepage (www.notar.de) unter dem Punkt "Urkundensuche" abgerufen werden.

 

Tipp vom Fachanwalt für Erbrecht Armin Abele aus Reulingen:

Näheres können Sie auf der amtlichen Internetseite zur Notariatsreform in Baden-Württemberg (www.notariatsreform.de) abrufen.



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