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12.07.2019
Wie erfahre ich, ob ich schon ein Testament oder Erbvertrag errichtet und hinterlegt habe?

Auskunft vom Zentralen Testamentsregister

Nicht selten kommt es vor, dass vor allem ältere Menschen den Überblick darüber verloren haben, ob sie bereits eine letztwillige Verfügung errichtet haben und welchen Inhalt diese hat.

1. Testamentsregister für beim Nachlassgericht abgegebene Testamente

Wenn letztwillige Verfügungen beim Amtsgericht-Nachlassgericht oder einem Notar verwahrt werden, gibt es eine Möglichkeit dies zu erfahren. Denn bei einer Verwahrung wird automatisch eine Registrierung der verwahrten letztwilligen Verfügung im Zentralen Testamentsregister vorgenommen.

2. Auskunft

Über eine Anfrage beim Zentralen Testamentsregister kann daher in Erfahrung gebracht werden, ob, wo und welche letztwilligen Verfügungen amtlich verwahrt werden.

3. Was ist im Testamentsregister registriert?

Im Register sind folgende Daten gespeichert:
•    Daten des Erblassers,
•    Daten der Urkunde und
•    Daten der Verwahrung.
Der Inhalt oder die letztwillige Verfügung selbst werden nicht registriert!

4. Wer bekommt Auskunft?

In Zeiten des strengen Datenschutzes bekommt nicht jeder Auskunft darüber, wer, welche letztwilligen Verfügungen errichtet hat.
Grundsätzlich bekommen nur Notare und Gerichte in Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten Auskunft beim Testamentsregister (§ 78f I Bundesnotarordnung). Zu Lebzeiten des Erblasser muss er der Auskunftserteilung aber zustimmen.
Auch der Testator selbst hat einen Anspruch auf Auskunft. Nach Art. 15 der EU Datenschutz-Grundverordnung ist das Testamentsregister dazu verpflichtet, Ihnen darüber Auskunft zu erteilen, ob und welche personenbezogenen Daten zu Ihnen im Zentralen Testamentsregister verarbeitet wurden.

5. Wie läuft das Auskunftsverfahren ab?

Wenn Sie Auskunft haben wollen, müssen Sie das vom Testamentsregister online zur Verfügung gestellte Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an das Register schicken. Zur Identifizierung und damit Schutz Ihrer Daten, benötigt das Testamentsregister eine Kopie Ihres Personalausweises, aus der sich Name, Geburtsname, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Ihre aktuelle Anschrift sowie Ihre Unterschrift ergeben.

6. Wie erfahre ich den Inhalt der letztwilligen Verfügung?

Da der Inhalt der letztwilligen Verfügung nicht registriert und zentral gespeichert ist, müssn Sie sich nach der Auskunft des Testamentsregisters an das Gericht oder den Notar wenden (Verwahrstelle genannt), wo die letztwillige Verfügung aufbewahrt wird, um den Inhalt in Erfahrung zu bringen.

Achtung: Wenn Sie eine öffentliche letztwillige Verfügung aus der amtlichen Verwahrung nehmen, gilt diese Kraft Gesetzes als widerrufen (§§ 2256, 2300 II BGB)!

Tipp vom Fachanwalt für Erbrecht Armin Abele aus Reutlingen:

Die Verwahrung letztwilliger Verfügungen beim Nachlassgericht ist sehr sinnvoll, da diese dadurch vor Verlust und Fälschung gesichert sind. Auch private Testamente können dort gegen eine geringe Gebühr verwahrt werden. Machen Sie sich aber eine Kopie Ihrer letztwilligen Verfügungen und bewahren diese sorgfältig mit dem Verwahrschein auf, der Ihnen bei der Inverwahrnahme ausgehändigt wird. So wissen Sie immer, wo und mit welchem Inhalt Ihre letztwilligen Verfügungen aufbewahrt werden.



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