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28.09.2022
Kanzlei Lauck, Buchenstr. 12 a
Dresden

Uhrzeit: 17:00 - 18:30
Preis: 0.00 €
Anmeldung: Kanzlei Lauck, Tel.: (03 51)65 88 77-0



Vererben oder verschenken: Geben mit warmer oder mit kalter Hand?

Achtung!

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Oft stehen Erblasser vor der Frage, ob es vorteilhafter ist, Vermögen – z.B. ein Hausgrundstück – schon zu Lebzeiten auf die künftigen Erben zu übertragen oder erst zum Zeitpunkt des Todesfalls. Wir sprachen mit Rechtsanwalt Lauck. Focus-Spezial zählt ihn seit mehreren Jahren zu Deutschlands TOP-Anwälten im Erbrecht.

Aus welchen Gründen denken Erblasser daran, ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten, z.B. an ihre Kinder, zu übertragen?

Die Motive sind ganz unterschiedlich: Mal geht es darum, ein Hausgrundstück bei absehbarer Pflegebedürftigkeit vor der Sozialbehörde zu retten, mal ums Steuersparen. Oft sollen Pflichtteilsansprüche unliebsamer Abkömmlinge gezielt reduziert werden oder aber Rechts- und Planungssicherheit für ein Kind geschaffen werden, das in das Haus der Eltern einziehen und investieren will.

Welche Nachteile hat das Geben mit warmer Hand?

Die ältere Generation gibt einen Teil ihres Vermögens, d.h. Macht und Einfluss, an die Kinder ab. Außerdem können die Senioren auf dieses Vermögen nicht mehr zugreifen, um es z.B. zur Finanzierung von Betreuung und Pflege zu verwenden.

Was können Sie in dieser Situation raten?

Wichtig ist zunächst Klarheit über die Ziele. Was soll mit der lebzeitigen Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände erreicht werden? Je nach den Zielen sind Übergabeverträge völlig unterschiedlich zu gestalten. Besonders wichtig ist es, Vorsorge zu treffen gegen alle Katastrophenfälle, die im Leben der Kinder auftreten können. Denn: Sollten diese vor den Eltern versterben oder sonst in Not geraten und keine Sicherungen vereinbart sein, könnte das Vermögen der Eltern schlimmstenfalls verloren gehen.








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