Wie viel erbt der Ehegatte?
Wer verheiratet ist, beerbt seinen Partner nach dem Gesetz nur dann als alleiniger Erbe, wenn der verstorbene Partner keine Kinder hatte und seine Eltern oder Großeltern bereits verstorben sind.
In allen anderen Fällen wird der überlebende Ehepartner nur gesetzlicher Miterbe, neben Abkömmlingen zu 1/4 und neben Eltern oder Großeltern des Verstorbenen zu 1/2.
Lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich der gesetzliche Erbteil allerdings um ein weiteres Viertel (fiktiver Zugewinnausgleich).
Ehepaare, die vermeiden wollen, dass der überlebende Partner sich mit weiteren Erben auseinandersetzen muss und dadurch eventuell in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollten auf jeden Fall ein Testament errichten.
Der gesetzliche Erb- & Pflichtteil des Ehegatten
Beispiel:
Eine junge Familie hat sich mit enormen finanziellen Anstrengungen und erheblichen Eigenleistungen ein eigenes Haus geschaffen, um für die geplanten Kinder ein schönes Zuhause zu haben und im Alter keine Miete zahlen zu müssen. Bevor der Kinderwunsch in Erfüllung geht, kommt der Ehemann bei einem Arbeitsunfall ums Leben.
Nun erhält seine Frau nur die Hälfte (bei Zugewinngemeinschaft 3/4) des Erbes, die Eltern des Verstorbenen den Rest.
Die Ehefrau läuft so Gefahr, das als Sicherheit für das Alter gedachte Haus verkaufen zu müssen, um den Eltern ihres Mannes ihren rechtmäßigen Anteil an dem Erbe ausbezahlen zu können.
Das Erbrecht bei Familien mit Kindern
Ehegattenerbteil |
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Güterstand: |
neben 1 Kind |
neben 2 Kindern |
bei mehr als 2 Kindern |
Zugewinngemeinschaft: |
1/2 |
1/2 |
1/2 |
Gütertrennung: |
1/2 |
1/3 |
1/4 |
Gütergemeinschaft: |
1/4 |
1/4 |
1/4 |
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