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10 Tipps zum Erbrecht

10 Schritte zum richtigen Testament

  1. Erbfolge prüfen: Klären Sie zunächst für sich, ob die gesetzliche Erbfolge für Sie bzw. Ihre(n) Erben „passt“. Ist dies der Fall, brauchen Sie kein Testament. Entsteht eine Erbengemeinschaft, beachten Sie die Folgen für die Nachlassabwicklung.

  2. Planen sie rechtzeitig: Je komplizierter Ihre verwandtschaftlichen und/oder die vermögensrechtlichen Verhältnisse sind, umso zeitiger sollten Sie sich mit Ihrem Testament befassen. Tritt plötzlich eine schwere Krankheit auf oder geschieht ein Unfall, ist es meist zu spät.

  3. Vermeiden Sie Konflikte: Treffen Sie Regelungen, die weitestgehend das Entstehen einer Erbengemeinschaft vermeiden. Hier ist Streit vorprogrammiert, auch wenn sich die potenziellen Erben derzeit noch gut verstehen. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, denken Sie über eine Testamentsvollstreckung nach. Dies kann Konflikte vermeiden helfen.

  4. Berliner Testament“ – die richtige Lösung?: Das so genannte „Berliner Testament“, mit dem sich Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen und für den Fall des Todes des Längstlebenden ihre Kinder z.B. zu gleichen Teilen, mag in vielen Fällen die passende Lösung sein. Hier gilt es aber, die Bindungswirkung, insbesondere aber auch die erbschaftssteuerliche Seite zu prüfen. Holen Sie sich hier besser kompetenten Rechtsrat ein.

  5. Vorsicht beim Erbvertrag: Ein Erbvertrag kann einseitig nicht mehr geändert werden, es sei denn, es ist eine so genannte Rücktrittsklausel enthalten.

  6. Auslandsbezug: Sind Sie Steuerausländer, haben Sie Besitz im Ausland? Haben Sie Ihr Testament im Ausland gemacht? Lassen Sie sich von einem Erbrechtsexperten beraten.

  7. Schaffen Sie Klarheit: Formulieren Sie exakt. Bei mehrseitigen Testamenten sollten die Seiten nummeriert und miteinander verbunden sein. Änderungen sollten immer mit Datum und Unterschrift versehen sein. Holen Sie im Zweifel Rechtsrat ein.

  8. Sichern Sie die Gültigkeit: Achten Sie darauf, dass das Testament vollständig handschriftlich von Ihnen selbst geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen ist. Mit Schreibmaschine oder Computer geschriebene und nur unterschriebene „Testamente“ sind unwirksam.

  9. Sichere Verwahrung: Hinterlegen Sie Ihr Testament beim Amtsgericht oder an einem sicheren Ort. Geben Sie Kopien an vertrauenswürdige Personen mit einem Hinweis auf den Ort, an dem sich das Original befindet.

  10. Testamente sind wie Milch: Testamente und Milch haben eins gemeinsam: sie sind nur begrenzt haltbar. Die tatsächlichen und persönlichen Verhältnisse, insbesondere die wirtschaftlichen, können sich verändern, so dass das Testament spätestens alle 4 – 5 Jahre hervorgeholt und auf seine Aktualität überprüft, gegebenenfalls angepasst werden sollte.

Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Heinsberg



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in Geilenkirchen

Publikationen

Erschienen: 2012

NJW Spezial Erbrecht

von Wolfgang Roth


Erschienen: 2012

Praxishandbuch Erbrecht

von Armin Abele, Thomas Maulbetsch (Mitautoren)


Erschienen: 2012

Internationales Erbrecht

von Thomas Maulbetsch


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