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Erbteil verkaufen - Ablauf, Tipps, Vor- und Nachteile

Es ist kein sonderlich gut gehütetes Geheimnis, dass eine Erbengemeinschaft ein erhebliches Potenzial für Streitigkeiten bietet. Es kommt nur selten vor, dass sich alle Erben untereinander einig sind, wie der Nachlass geteilt werden soll. Deswegen kann es für Erben eine Überlegung wert sein, den eigenen Erbanteil zu verkaufen und so aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden.

In diesem Beitrag können Sie alles Wichtige zum Erbteil verkaufen, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Vor- und Nachteilen nachlesen.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Jeder Erbe hat das Recht, seinen Erbteil zu verkaufen.
  • Die übrigen Miterben einer Erbengemeinschaft haben ein Vorkaufsrecht, sie können also innerhalb einer zweimonatigen Frist in einen wirksam geschlossenen Kaufvertrag einsteigen.
  • Der Verkauf eines Erbteils bietet sich an, um Streit innerhalb der Erbengemeinschaft aus dem Weg zu gehen.
  • Ein Fachanwalt für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zum Thema Erbteil verkaufen haben oder eine individuelle Beratung wünschen.

1. Kann man seinen Erbanteil verkaufen?

Gemäß § 2033 Absatz 1 BGB hat jeder Miterbe das Recht, frei über seinen Anteil am Nachlass zu verfügen. Wer seinen Erbteil verkaufen möchte, kann dies also tun, ohne die anderen Miterben um Erlaubnis fragen zu müssen.

Dabei gibt es verschiedene Gründe, die Erben zum Erbteilsverkauf bewegen können.

2. Warum kann der Erbteilsverkauf sinnvoll sein?

Erbengemeinschaften werden nicht ohne Grund auch "Zwangsgemeinschaften" genannt. Die Miterben können nur gemeinsam über den Nachlass bestimmen.

Um Streit zu vermeiden oder - wenn die Differenzen bereits unüberbrückbar sind - sich ohne viel Stress aus der Erbengemeinschaft zurückziehen zu können, hat der Gesetzgeber jedem Miterben einer Erbengemeinschaft die Möglichkeit gegeben, seinen Erbteil zu verkaufen.

Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft sind jedoch nicht der einzige Grund dafür, warum Erben ihren Erbteil verkaufen möchten:

  1. Manche Erben möchten möglichst schnell über liquide Mittel verfügen, um eigene Projekte voranzutreiben - beispielsweise die Renovierung des Eigenheims, ein neues Auto oder die Umsetzung einer lange geplanten Reise.
  2. Die Erbquote eines Miterben ist so gering, dass das eigene Stimmrecht bei Beschlüssen innerhalb der Erbengemeinschaft kaum Gewicht hat. Deswegen ist der Erbteilsverkauf schlicht die rational betrachtet beste Lösung.
  3. Das Erbe ist für den Erben eine erhebliche zeitliche und auch emotionale Belastung. Der Verkauf des Erbteils bedeutet daher einen Gewinn an Lebensqualität.

Praxistipp von Ihrem Fachanwalt für Erbrecht

Bevor Sie sich dazu entscheiden, einen Käufer für Ihren Erbteil zu suchen, empfehlen wir Ihnen, Rücksprache mit einem Fachanwalt für Erbrecht zu halten. Hier finden Sie einen Erbrechtsexperten in Ihrer Nähe, der Sie beraten und dabei unterstützen kann, einen Kaufvertrag aufzusetzen und den passenden Kaufpreis für Ihren Erbanteil zu ermitteln.

 

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3. Welche Vor- und Nachteile hat der Erbteilsverkauf?

Wer sich für den Verkauf seines Erbteils entscheidet, profitiert einerseits von verschiedenen Vorteilen, sollte aber andererseits auch die Nachteile im Blick haben. Hier finden Sie die Pros und Contras zum Erbteil verkaufen auf einen Blick.

Erbteil verkaufen - Vorteile

Die Vorteile wirken sich hauptsächlich auf den Verkäufer aus:

  • Der Verkäufer des Erbteils kommt schneller an Kapital.
  • Der Verkäufer des Erbteils scheidet aus der Erbengemeinschaft aus und muss sich daher weder mit der Nachlassverwaltung noch den anderen Erben auseinandersetzen.
  • Der Erbteil kann ohne die Zustimmung der anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft verkauft werden.

Erbteil verkaufen - Nachteile

Für die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft kann sich der Verkauf eines Erbteils negativ auswirken:

  • Macht keiner der anderen Erben von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch, wird mit dem Käufer des Erbteils eine fremde Person Mitglied der Erbengemeinschaft.
  • Die Miterben müssen sich recht schnell entscheiden, ob sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wollen - lediglich zwei Monate haben sie Zeit, um eine Entscheidung zu treffen.
  • Der Verkauf des Erbteils widerspricht oft dem Wunsch des Erblassers. Für viele Erben, die sich für den Verkauf entscheiden, bedeutet dies eine emotionale Belastung.
  • Möchte die Erbengemeinschaft verhindern, dass fremde Käufer Teil der Erbengemeinschaft werden, müssen sie sich nicht selten verschulden, um den Erbteil des Miterben zu erwerben.

4. Erbteil verkaufen - wie ist der Ablauf?

Ein Erbe, der seinen Erbteil verkaufen möchte, ist selbst in der Pflicht, sich um einen Käufer zu kümmern. Hat er einen passenden Käufer gefunden, muss mit diesem ein Kaufpreis vereinbart sowie ein Kaufvertrag ausgearbeitet werden.

Der Verkäufer des Erbteils ist nach dem Abschluss des Kaufvertrags dazu verpflichtet, die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft darüber zu informieren, dass er seinen Erbteil verkaufen möchte. Die anderen Erben haben dann die Möglichkeit, von ihrem sogenannten Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

Das bedeutet: Sie können in den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag einsteigen und den Erbteil an Stelle des anderen Käufers zu den gleichen Konditionen erwerben.

Lassen die anderen Erben jedoch die zweimonatige Frist verstreichen, in der sie ihr Vorkaufsrecht geltend machen können, geht der Erbteil an den ursprünglichen Käufer über. Der Käufer tritt dann an die Stelle des Erben und übernimmt dessen Rechte und Pflichten innerhalb der Erbengemeinschaft.

Praxistipp von Ihrem Fachanwalt für Erbrecht

Möchte ein Erbe seinen Erbanteil verkaufen, bedarf der Kaufvertrag einer notariellen Beurkundung, um gültig zu sein. 

 

Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder sich zum Verkauf Ihres Erbteils beraten lassen möchten, ist ein Erbrechtsexperte in Ihrer Nähe der richtige Ansprechpartner für Sie.

 

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5. Was gibt es beim Verkauf des Erbteils zu beachten?

Beim Ankauf bzw. Verkauf eines Erbteils gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Punkte haben wir im Folgenden für Sie gesammelt.

Miterben haben Vorkaufsrecht

Entscheidet sich ein Erbe für den Verkauf seines Erbteils, so haben die übrigen Erben der Erbengemeinschaft ein sogenanntes Vorkaufsrecht. Dieses Recht bezeichnet die Möglichkeit, in einen bereits wirksam abgeschlossenen Kaufvertrag anstelle des Käufers einzusteigen.

Die Voraussetzung, um beim Erbteilskauf ein Vorkaufsrecht geltend zu machen, ist selbstverständlich, dass überhaupt eine Verkaufsabsicht vorliegt.

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Damit ein Miterbe seinen Erbteil verkaufen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Der Miterbe muss über seine Erbenstellung einwandfrei nachweisen können.

 

Darüber hinaus muss bekannt sein, wie groß die Erbmasse ist und ob die Erbschaft durch Schulden belastet ist.

 

Zu guter Letzt muss die Erbschaft dem deutschen Erbrecht unterliegen.

 

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Verkauf des Erbteils nicht möglich.

 

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6. Erbteil verkaufen an Bank - eine gute Option?

Der Erbteil muss nicht zwingend an eine Person verkauft werden. Es ist ebenso möglich, seinen Erbteil an eine Bank zu verkaufen. Banken zeigen insbesondere dann ein gesteigertes Interesse am Kauf von Erbteilen, wenn sich wertvolle Immobilien im Nachlass befinden.

Immobilien in der Erbengemeinschaft - Verwaltung, Nutzung oder Veräußerung?

7. Darf ich meinen Erbteil verschenken statt verkaufen?

Ja. Wer möchte, kann seinen Erbteil verschenken. Allerdings ist auch hierfür ein notariell beurkundetet Übertragungsvertrag notwendig.

Was können Fachanwälte für Erbrecht für Sie tun?

  • Beratung zum Erbteil verkaufen
  • Aufzeigen von Alternativen zum Erbteilverkauf
  • Hilfe bei Kaufpreisermittlung und Vertragsaufsetzung

Finden Sie jetzt einen Erbrechtsexperten in Ihrer Nähe und vereinbaren einen Termin, um Ihr persönliches Anliegen zu besprechen.

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