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3.6.2010

Steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner geplant

Das Bundeskabinett hat eine Änderung hinsichtlich Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbssteuer beschlossen. Danach sollen eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner den Ehegatten vollständig gleichgestellt werden (Im Freibetrag bei der Erbschaftsteuer war dies bisher schon der Fall). Das bedeutet, dass diese nach den Plänen der Bundesregierung in Steuerklasse I eingestuft werden sollen (und nicht mehr in Klasse III)  und bei der Grunderwerbssteuer die gleichen Befreiungstatbestände gelten sollen wie bei Ehegatten.



Erstellt von: Hans-Oskar Jülicher

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