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8.6.2010

BGH-Urteil im Prozess um Sterbehilfe soll am 25.06.2010 verkündet werden

Der Bundesgerichtshof hat am 02.06.2010 sich mit einer Frage von Sterbehilfe zu beschäftigen. Eine Frau war 2002 in ein Koma gefallen. Sie hatte wenige Wochen zuvor ihrer Tochter mitgeteilt, dass sie keine Beatmung und keine künstliche Ernährung wolle, falls sie das Bewusstsein verlieren und pflegebedürftig werden sollte. Das Pflegeheim hatte sich geweigert, die künstliche Ernährung durch eine Magensonde zu beenden.

 

Ein Rechtsanwalt hatte der Tochter geraten, den Schlauch der Magensonde durchzuschneiden. Das Landgericht Fulda hatte den Rechtsanwalt im April 2009 wegen versuchten Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Tochter wurde freigesprochen.

 

Die Verteidigung und die Bundesanwaltschaft fordern jetzt Freispruch für den angeklagten Rechtsanwalt.

 

Anmerkung:

Prozessbeobachter sind sich nicht sicher, ob der 2. Strafsenat den Anträgen folgen wird. Die Fragestellungen der verhandelnden Richter lassen diesen Schluss nicht offensichtlich zu. Es bleibt zu hoffen, dass der BGH sich abschließend zu dieser hochbrisanten Fragestellung äußert.



Erstellt von: Thomas Maulbetsch

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