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3.1.2011

Steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften seit 1.1.2011

 

Ab 1.1.11 sind eingetragene Lebenspartner im Erbschaftsteuer- und Schenkungsrecht komplett gleichgestellt. Seit 1.1.2009 galt nur eine Gleichstellung bei sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen, wie vor allem beim persönlichen Freibetrag (wie bei Eheleuten : 500.000 Euro).

Seit 1.1.11 bezieht sich die Gleichstellung nun auch auf die Steuerklasse I und den Steuertarif.

STEUERTIPP: In allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen gilt die komplette Gleichstellung rückwirkend ab dem 1.8.2001, so dass Erwerbe,
die 75.000 Euro über dem Freibetrag liegen, künftig nur mit 7 % besteuert werden, Erwerbe bis 300.000 über dem Freibetrag mit 11 %,
Erwerbe bis zu 600.000 Euro darüber mit 15 %;
Wird der Freibetrag mit bis zu 6 Mio. Euro überschritten werden 19 Prozent an Erbschaft- und Schenkungsteuer fällig.


Die Gleichstellung gilt nun auch bei der GRUNDERWERBSTEUER!

 

 



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