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30.4.2012

Unklare Ausführungen im Testament vermeiden, das sonst ausgelegt werden muss

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss vom 09.12.2011 (I -15w 701/10) entschieden, dass die Formulierung

 "Jegliche Forderungen von Verwandten (mit denen auch seit Jahrzehnten schon keinerlei Kontakt besteht) werden ausdrücklich ausgeschlossen"

als umfassende Enterbung der Verwandten verstanden werden kann. Zwar besteht ein allgemeiner Erfahrungssatz dahingehend, dass der Erblasser das Erbrecht eines auch noch so entferntenVerwandten zumeist dem Erbrecht des Fiskus vorziehen wird.   Allerdings muss, so das OLG, der Wille zum umfassenden Ausschluss des Verwandtenerbrechts anhand des Testaments feststellbar sein und darf nicht vorschnell angenommen werden. Die obige Formulierung wertete das Gericht als umfassende Enterbung aller Verwandten.

Mitgeteilt von RAin Schüller, Freiburg



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