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Abwicklungsvollstreckung

Die Abwicklungsvollstreckung ist eine Art der Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Er hat dies als Abwicklungsvollstrecker oder als Verwaltungsvollstrecker zu tun. Als Abwicklungsvollstrecker hat der Testamentsvollstrecker nur die Auseinandersetzung des von ihm in Besitz genommenen Nachlasses nach den Vorgaben des Erblassers zu betreiben. Er hat die betsehenden Verbindlichkeiten zu erfüllen und die Teilung des NAchlass nach den Vorgaben des Erblassers zu bewerkstelligen. Als Verwaltungsvollstrecker hat der Testamentsvollstrecker den von ihm in Besitz genommenen Nachlass nach den Vorgaben des Erblassers für bestimmte Zeit oder auf Dauer zu verwalten.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Abwicklungsvollstreckung"

30.12.2004

Entlassung des Testamentsvollstreckers bei langer Dauer der Abwicklungsvollstreckung

Nach § 2227 I BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag entlassen, wenn dafür ein wichtiger Grund gegeben ist. Das OLG Köln urteilte, dass die langjährige ...
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