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Alleinerbe

Der Alleinerbe ist derjenige, der alleine die Rechtsnachfolge des Erblassers angetreten hat. Zu unterscheiden ist, ob der Erbe Voll- oder nur Vorerbe geworden ist. Bei einer Vollerbschaft geht das VErmögen des Erblassers voll auf den Erben über und verschmilzt mit diesem untrennbar zu einer Vermögensmasse. Der Vorerbe erhält sozusagen nur ein getrenntes Sondervermögen, kann hierüber aber nicht völlig frei verfügen und verliert dieses wieder bei Eintritt des Nacherbfalls.

 

Treten mehrere die Rechtsnachfolge an, handelt es sich um Miterben, die in einer Erbengemeinschaft verbunden sind.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Alleinerbe"

10.10.2011

Übernahmerecht und Anfall von Spekulationssteuer

Das Einkommensteuergesetz sieht die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien vor, die innerhalb von 10 Jahren nach deren Erwerb mit Gewinn ver&au ...
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27.9.2011

Pflichtteilsstrafklausel und Grundbuchberichtigung

Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten, in denen diese sich wechselseitig zu Alleinerben und ihre Kinder nach dem Tod des zuletzt Versterbenden zu Schlusserben zu gleichen Teilen einsetzen, wer ...
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25.8.2011

Pflichtteilsstrafklausel gilt auch bei einem unwirksamen Testament

Eine Pflichtteilsstrafklausel kann nach einer Entscheidung des OLG München vom 07.04.2011, Az. 31 Wx 227/10, auch dann eingreifen, wenn der Pflichtteilsberechti ...
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