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Altenteil

Das Altenteil ist eine Reallast, die durch notariellen Übergabevertrag zumeist im Bereich von landwirtschaftlichen Anwesen - insbesondere bei der Hofübergabe an die nächste Generation - eingeräumt wird und durch das die Altersversorgung des Übergebers gesichert werden soll. Zumeist betreffen solche Regelungen das Wohnen, die Versorgung mit Nahrung und Kleidung, aber auch die Zahlung von Geldrenten. Zur Absicherung werden diese in der Regel in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Altenteil"

24.3.2019

Steuerrechtliche Aspekte

Einige Jahre vor seinen Tod übertrug ein Landwirt seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auf seinen Sohn. Er behielt sich für sich und seine Ehefrau einen unentgeltlichen ...



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