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Anwachsung

Im Erbrecht ist Anwachsung die Erhöhung eines feststehenden Erbteils durch Wegfall eines Miterben. Fällt einer von mehreren Miterben vor oder nach dem Erbfall weg, z. B. durch Tod, Ausschlagung, Erbverzicht, so wächst sein Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an.

Beispiel: Der verwitwete Erblasser E hat drei Kinder A,B und C. C hat keine Kinder. E verstirbt. Es tritt gesetzliche Erbfolge ein. C schlägt die Erbschaft aus. Eigentlich sieht das Gesetz die gleiche Beteiligung der Kinder, mithin jedes Kind ein Drittel, am Nachlass des Vaters vor. Durch die Ausschlagung wächst der Erbteil den verbleibenden Erben an, wenn, wie im Beispielsfall kein Ersatzerbe des C existiert. A und B beerben E jeweils zur Hälfte.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Anwachsung"

25.8.2011

Pflichtteilsstrafklausel gilt auch bei einem unwirksamen Testament

Eine Pflichtteilsstrafklausel kann nach einer Entscheidung des OLG München vom 07.04.2011, Az. 31 Wx 227/10, auch dann eingreifen, wenn der Pflichtteilsberechti ...
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29.3.2005

Teilausschlagung eines Erbteils

§ 1950 BGB stellt zur Absicherung des Prinzips der Universalsukzession klar, dass Annahmen oder Ausschlagungen von Teilen der Erbschaft grundsätzlich unwirksam sind. Hierdurch wird verhindert, dass si ...
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