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Auskunftsanspruch
Nachdem dem Erbfall können erbrechtliche Ansprüche häufig nicht beziffert werden, da dem Anspruchsberechtigten die Informationen hierzu fehlen. Das Gesetz und die Rechtsprechung gewähren in vielen Fällen Informationsrechte. So kann beispielsweise der Erbe vom Pflichtteilsberechtigten auf Auskunftserteilung bezüglich des Bestandes des Nachlasses durch Erstellung eines Nachlassverzeichnisses in Anspruch genommen werden. Hierbei hat sich der Erbe auch über Geschenke des Erblassers zu erklären, da diese regelmäßig Relevanz für den Pflichtteil haben. Miterben haben sich häufig untereinander über erhaltene Vorempfänge zu erklären. Die Erben können in der Regel vom Generalbevollmächtigten Auskunftserteilung und Rechenschaftslegung über die von ihm für den Erblaser getätigten Rechtsgeschäfte verlangen.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Auskunftsanspruch"
21.8.2009
Jüngst hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Entscheidung zu einer Bonuszahlung getroffen, die erbrechtlich nur schwer nachvollziehbar ist: Grundsatz: Vereinbarte der Erblasser mit sei ...
→ [ mehr ]19.4.2007
Hat der Erblasser zu Lebzeiten Kontovollmacht erteilt, ergeben sich nach dem Erbfall häufig Streitigkeiten zwischen den Erben und dem Bevollmächtigten über die Verwendung der abgehobenen Beträge. Nach ...
→ [ mehr ]6.12.2006
Gesetzlichen oder testamentarischen Erben ist oft nicht bekannt, dass ihnen bei lebzeitigen Schenkungen des Erblassers neben der Erbschaft ein Pflichtteilsergänzungsanspruch aus §§ 2 ...
→ [ mehr ]
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