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Beschwerung
Eine
Beschwerung kann durch ein Vermächtnis oder eine
Auflage gegeben sein, die der
Erblasser im
Testament angeordnet hat.
Beschwert sind die Erben oder Vermächtnisnehmer, da sie verpflichtet sind, die in dem Vermächtnis begründete Verbindlichkeit zu erfüllen bzw. eine Leistung zu erbringen, ohne einem Begünstigten ein Recht auf die Leistung zuzuwenden.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Beschwerung"
18.5.2007
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 16.3.2007 anlässlich des 2. Deutschen Erbrechtstages in Berlin die Eckpunkte einer geplanten Reform des Erbrechts vorgestellt. Das BVerfG (NJW 20 ...
→ [ mehr ]6.12.2006
Gesetzlichen oder testamentarischen Erben ist oft nicht bekannt, dass ihnen bei lebzeitigen Schenkungen des Erblassers neben der Erbschaft ein Pflichtteilsergänzungsanspruch aus §§ 2 ...
→ [ mehr ]6.12.2006
Die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren ...
→ [ mehr ]
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