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Doppelvollmacht

Mit eine Vorsorgevollmacht bestimmt der Vollmachtgeber, wer im Fall seiner Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit seine Angelegenheiten regeln darf. Hierdurch wird eine gesetzliche Betreuung vermieden. Der Vollmachtgeber kann dabei nur eine Person oder mehrere Personen gleichzeitig mit der Vorsorge bevollmächtigen. Mit der Doppelvollmacht werden zwei Personen für die gleichen Aufgabenbereiche bevollmächtigt. Sie dürfen entweder nur gemeinsam auftreten oder besitzen jeweils eine Vollmacht.

Vor- und Nachteile der Doppelvollmacht

Der Vorteil der Doppelvollmacht liegt darin, dass im Falle der Verhinderung eines Bevollmächtigten sofort der andere Bevollmächtigte handeln kann. Damit entsteht keine ungeklärte Situation, was eventuell die Einsetzung eines Betreuers zur Folge hätte. Auch ist eine Arbeitsteilung zwischen den Bevollmächtigen möglich. Zudem kann eine Doppelvollmacht vor einem Vollmachtsmissbrauch schützen, denn die Bevollmächtigten können sich damit gegenseitig kontrollieren.

Nachteilig ist, dass bei Streitigkeiten zwischen den Bevollmächtigten schnelle Entscheidungen blockiert werden können. Zudem kann die gegenseitige Kontrolle zu streitigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Bevollmächtigten führen.

Die Vor- und Nachteile der Bevollmächtigung einer zweiten Person sollten sorgsam abgewogen und durchdacht werden.

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