A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
Ä |
Ö |
Ü |
Enterbung
Achtung: Wer enterbt ist bekommt dennoch seinen
Pflichtteil !!!
Der
Erblasser kann in einer Verfügung von Todes wegen einen Verwandten oder den Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne weitere Bestimmungen über die Erbfolge zu treffen (§ 1938 BGB).
Keine
Enterbung der
Abkömmlinge des Enterbten
Die
Enterbung einer bestimmten Person erstreckt sich in der Regel nicht auf deren Abkömmlinge; diese treten vielmehr an die Stelle des Ausgeschlossenen, wenn nicht dem
Testament im Weg der
Auslegung ein anderer Wille des Erblassers zu entnehmen ist. Die
Enterbung führt bei Ehegatten, Abkömmlingen, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Enkeln und Eltern dazu, dass sie einen Pflichtteilsanspruch geltend machen können.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Enterbung"
30.4.2012
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss vom 09.12.2011 (I -15w 701/10) entschieden, dass die Formulierung
"Jegliche Forderungen von Verwandten (mit denen auch seit Jah ...
→ [ mehr ]5.9.2011
Die Pflichtteilsstrafklausel wird ausgelöst, sobald der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil ernsthaft verlangt. Schon dies ist ein „geltend machen“ des Pflichtteils ...
→ [ mehr ]16.3.2007
Leichter Enterben - Letzter Wille entscheidet
Justizministerin Zypries will das Erbrecht reformieren und es Erblassern erleichtern, missliebige Angehörige auch vom Pflichtteil auszuschließen. Sc ...
→ [ mehr ]
Sie vermissen einen Begriff in unserem Glossar?
Schreiben Sie uns eine E-Mail, oder benutzen Sie dieses Formular.