Barrierefrei - Schriftgröße: Normal Größer Groß
A | B | C | D |   E   | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü |

Enterbung

Achtung: Wer enterbt ist bekommt dennoch seinen Pflichtteil !!! Der Erblasser kann in einer Verfügung von Todes wegen einen Verwandten oder den Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne weitere Bestimmungen über die Erbfolge zu treffen (§ 1938 BGB). Keine Enterbung der Abkömmlinge des Enterbten Die Enterbung einer bestimmten Person erstreckt sich in der Regel nicht auf deren Abkömmlinge; diese treten vielmehr an die Stelle des Ausgeschlossenen, wenn nicht dem Testament im Weg der Auslegung ein anderer Wille des Erblassers zu entnehmen ist. Die Enterbung führt bei Ehegatten, Abkömmlingen, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Enkeln und Eltern dazu, dass sie einen Pflichtteilsanspruch geltend machen können.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Enterbung"

30.4.2012

Unklare Ausführungen im Testament vermeiden, das sonst ausgelegt werden muss

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss vom 09.12.2011 (I -15w 701/10) entschieden, dass die Formulierung  "Jegliche Forderungen von Verwandten (mit denen auch seit Jah ...
→ [ mehr ]


5.9.2011

„Geltendmachung“ des Pflichtteils und Pflichtteilsstrafklausel

Die Pflichtteilsstrafklausel wird ausgelöst, sobald der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil ernsthaft verlangt. Schon dies ist ein „geltend machen“ des Pflichtteils ...
→ [ mehr ]


16.3.2007

Justizministerin Zypries will das Erbrecht reformieren

Leichter Enterben - Letzter Wille entscheidet Justizministerin Zypries will das Erbrecht reformieren und es Erblassern erleichtern, missliebige Angehörige auch vom Pflichtteil auszuschließen. Sc ...
→ [ mehr ]




Sie vermissen einen Begriff in unserem Glossar?

Schreiben Sie uns eine E-Mail, oder benutzen Sie dieses Formular.



*Zeichenkombination
*E-Mail
*Betreff
*Ihre Anfrage