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Erben

Die Erbnehmer werden Erben bzw. Erbberechtigte, ohne weiteres Zutun sofern gewisse gesetzliche bzw. rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Erbe wird man, wenn durch Testament oder Erbvertrag (letztwillige Verfügung) verfügte Rechte und Pflichten eines Erblassers auf den potentiellen Erben übergehen. Der oder die Erben werden somit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Dagegen kann der vorläufige Erbe durch Erklärung der Ausschlagung des angedachten Erbes innerhalb einer sechswöchigen Frist verzichten. Sind mehrere Erben eingesetzt, so spricht man von einer Erbengemeinschaft.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Erben"

16.5.2012

Pflichtteil und Abzug von Maklerkosten?

Wenn es im Rahmen der Pflichtteilsberechnung auch um die Frage der Bewertung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks geht, stellt sich gelegentlich die Frage, ob die Maklerkosten f ...
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16.4.2012

Pflichtteilsentzug wegen Vergewaltigung

Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Entziehung des Pflichtteils auch darauf gestützt werden kann, dass der Pflichtteilsberechtig ...
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2.4.2012

Interview unseres Mitglieds FAErbR W. Roth zum Erbschaftsfundraising

W. Roth gibt Interview in Fachzeitschrift zum Erbschaftsfundraising Dass das Erbschaftsfundraising immer bekannter wird, ist mittlerweile auch in juristische ...
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