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Erbschaftsbesitzer
Als Erbschaftsbesitzer wird jemand bezeichnet, der den Nachlass im Besitz hat und sich dabei auf ein angebliches, ihm aber tatsächlich nicht zustehendes Erbrecht beruft. Ein Erbschaftsbesitzer hat den Erben Auskunft über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib einzelner Nachlassgegenstände zu erteilen.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Erbschaftsbesitzer"
4.1.2010
Zum 1.1.2010 ist das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24 ...
→ [ mehr ]24.11.2004
Von Rechtsanwalt Ludger Bornewasser, München und
Rechtsanwalt Bernhard F. Klinger, München
Einzelne Miterben haben häufig wegen besonderer Sachnähe zum Nachlassvermögen ein „Monopol ...
→ [ mehr ]
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