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Generalvollmacht

Unter einer Generalvollmacht versteht man eine Vollmacht, die eine Person einer anderen zur vollumfänglichen Vertretung erteilt. In der Regel sind so genannte Vorsorgevollmachten Generalvollmachten.

Mit einer solchen Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht soll für den Fall, dass der Vollmachtgeber selbst nicht handlungsfähig oder entscheidungsfähig ist (zum Beispiel aufgrund eines medizinischen Notfalls), einem Dritten die Möglichkeit zur zeitweiligen Regelung der persönlichen und finanziellen Angelegenheiten des Vollmachtgebers gegeben werden.

Generalsvollmachten werden als Vorsorgevollmachten in der Regel über den Tod hinaus erteilt, um auch im Rahmen der Nachlassabwicklung mit dem Bevollmächtigten einen handlungsfähigen Ansprechpartner für das Erbe zu haben.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Generalvollmacht"

2.1.2012

Vorsorgevollmacht und die Trennung nach Innen- und Außenverhältnis

In der Bevölkerung setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass man rechtzeitig selber Anordnungen treffen muss für den Fall, dass man seine Angelegenheiten selber nicht mehr regeln k ...
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