nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Höferecht

Das Höferecht ist ein Erbrecht besonderer Art für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Das Höferecht regelt die Erbfolge abweichend vom normalen Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dabei unterscheidet man das BGB-Landgutrecht von den besonderen landestypischen Anerbenrechten. Grundsätzlich gilt das Landgutrecht nach dem BGB, aber wo regionale Anerbenrechte bestehen, gelten diese vorrangig. In Deutschland herrscht im Höferecht ein Zustand der Rechtszersplitterung, da das Anerbenrecht regional völlig unterschiedlich geregelt ist. Bei den Anerbenrechten geht der Hof bei gesetzlicher Erbfolge direkt auf den Hofnachfolger über, im (normalen) BGB-Landgutrecht zunächst auf die Erbengemeinschaft. In Bayern, Berlin, dem Saarland und in allen neuen Bundesländern gilt das Landgutrecht des BGB. Hier geht der Hof bei gesetzlicher Erbfolge an eine Erbengemeinschaft. Der Hofnachfolger erwirbt hier das Alleineigentum am Hof durch Einigung mit den Miterben oder Zuweisung durch das Landwirtschaftsgericht.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Höferecht"

23.2.2015

Lohmäster ist keine Landwirtschaft

In den Ländern Hamburg, Niedersachsen Nordrhein-Westfalen und Schleswig Holstein gilt für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe ein besonderes Erbrecht, nämlich die Höfeordnung ...



Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie