Kapitallebensversicherung
Kapitallebensversicherung
Eine Kapitallebensversicherung ist die Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einer Kapital bildenden Geldanlage. Damit wird das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers voll abgesichert und gleichzeitig wird Kapital angespart, das zum Beispiel für die Altersversorgung herangezogen werden kann. Die Höhe der Auszahlungssumme im Erlebensfall ist abhängig von der Überschussbeteiligung, die durch die Versicherung zusätzlich gezahlt wird. Die Überschussbeteiligung wird zur garantierten auszahlbaren Versicherungssumme hinzuaddiert. Sie ist kein Garantiebetrag, sondern davon abhängig, wie effizient die Versicherung die Versicherungsbeiträge anlegen konnte und welchen Gewinn die Versicherung damit erzielt hat. Die Kapitallebensversicherung ist rechtlich gesehen ein Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall gemäß §§ 328, 330 BGB. Deshalb fällt die Lebensversicherungsleistung in aller Regel nicht in den Nachlass. Vielmehr steht die Versicherungsleistung demjenigen zu, der im Vertrag als Begünstigter angegeben wurde, siehe Bezugsberechtigung.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Kapitallebensversicherung"
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