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Konfusion

Wenn Gläubiger und Schuldner einer Forderung personenidentisch werden, liegt Konfusion vor. Die rechtliche Folge hieraus ist, dass die Forderung erlischt.

Beispiel:

Vater gewährt seinem einzigen Sohn ein Darlehen. Wird der Sohn Alleinerbe seines Vaters ist er nach dessen Tod gleichzeitig Gläubiger und Schuldner des Darlehensrückzahlungsanspruches. Dieser erlischt damit.

Das gilt nicht, wenn der Sohn beispielsweise mit seiner Schwester gemeinsam Miterbe zu 1/2 nach dem Vater wird. Dann ist Inhaber des Darlehensrückzahlungsanspruchs die Erbengemeinschaft, nicht der Sohn allein. Dann bleibt die Forderung bestehen und ist von dem Sohn gegenüber der Erbengemeinschaft - dessen Mitglied er ist - auf Verlangen zu erfüllen. Bei der Nachlassaufteilung kommt ihm dann der geleistete Betrag aber wieder aufgrund seiner Erbenstellung zu 1/2 zu Gute.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Konfusion"

17.12.2008

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