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Kontrollbetreuer

Der Kontrollbetreuer ist ein durch das Betreuungsgericht bestellter Betreuer, Er hat die Aufgabe, eine mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattete Person bei der Ausübung der Vollmacht zu überwachen. 
Die Anordnung einer Kotrollbetreuung kommt in Betracht, wenn der Vollmachtgeber - krankheits- oder behinderungsbedingt - selbst nicht mehr in der Lage ist, die Tätigkeit des Bevollmächtigten zu überwachen.

Wann Kontrollbedarf besteht

Weitere Voraussetzung ist, dass ein Kontrollbedarf festgestellt worden ist. Dieser ist beispielsweise gegeben, wenn es Anhaltspunkte für einen Vollmachtsmissbrauch gibt.  der Umstand.
Es reicht aber auch aus, dass sich ein Kontrollbedarf aus der Aufgabe des Bevollmächtigten selbst ergibt, zum Beispiel bei einer besonders schwierigen Verwaltung großer Vermögenswerte.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Kontrollbetreuer"

10.9.2012

Bei Generalvollmacht (Vorsorgevollmacht) kommt eine Kontrollbetreuung nur in Ausnahmefällen in Betracht

Diese Feststellung hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 30. März 2011 getroffen. In dem entschiedenen Fall hatte ein Vater, seinem Sohn eine notarielle Generalvollmacht erteilt. Di ...



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