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30.8.2019
4.5.2019
Miterbe
Von Miterben spricht man, wenn mehrere Personen einen Verstorbenen gemeinsam beerbt haben (Gegenteil Alleinerbe). Es spielt keine Rolle, ob die Erben zu gleichen oder unterschiedlich hohen Quoten vom Erblasser als Erben eingesetzt worden sind. Aus den einzelnen Miterben setzt sich die Erbengemeinschaft zusammen.
Beispiel zu Miterbe:
M und F sind verheiratet. In einem Ehevertrag haben die Eheleute für ihre Ehe den Güterstand der Gütertrennung vereinbart.
Die Eheleute haben zwei Kinder. Eine letztwillige Verfügung ist nicht vorhanden, als M bei einem Verkehrsunfall ums Leben kommt. Miterben zu je 1/3 Erbanteil werden auf Grund gesetzlicher Erbfolge die Ehefrau F und die beiden Kinder.
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