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Miterbe
Von Miterben spricht man, wenn mehrere Personen einen Verstorbenen gemeinsam beerbt haben (Gegenteil Alleinerbe). Es spielt keine Rolle, ob die Erben zu gleichen oder unterschiedlich hohen Quoten vom Erblasser als Erben eingesetzt worden sind. Aus den einzelnen Miterben setzt sich die Erbengemeinschaft zusammen.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Miterbe"
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