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Nachlassforderungen
Es handelt sich um Forderungen, die dem Nachlass zustehen. Hatte z.B. der Erblasser einen Pkw verkauft, ist aber vor Zahlung des Kaufpreises verstorben, stellt die Kaufpreisforderung eines Nachlassforderung dar. Es ist Aufgabe der Erben, diese dann gemeinsam geltend zu machen, §§ 2039, 2040 BGB.Ein einzelner ERbe ist berechtigt, diesen Anspruch alleine gelend zu machen. Voraussetzung ist aber, dass er nicht Zahlung an sich, sondern an die Erbengemeinschaft fordert.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlassforderungen"
23.7.2007
Scheitert eine Einigung der Miterben über die Aufteilung des Nachlasses, kann jeder Miterbe als letztes Mittel die Nachlassteilung mittels Klage erzwingen. Der Berater muss dabei den Antrag mi ...
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