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Nachlassforderungen
Es handelt sich um Forderungen, die dem Nachlass zustehen. Es ist Aufgabe der Erben, diese dann gemeinsam geltend zu machen, §§ 2039, 2040 BGB. Ein einzelner Erbe ist berechtigt, diesen Anspruch alleine gelend zu machen. Voraussetzung ist aber, dass er nicht Zahlung an sich, sondern an die Erbengemeinschaft fordert.
Beispiel für "Nachlassforderung":
Der Erblasser hatte sein Auto verkauft, ist aber verstorben, bevor der Käufer den Kaufpreis geleistet hat. Die Kaufpreisforderung wird dann als Nachlassforderung von den Erben geltend gemacht.