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Nachlassinsolvenz
(früher: Nachlasskonkurs) Die Nachlassinsolvenz ist eine Insolvenz über den Nachlass, der überschuldet ist. Dadurch wird der Nachlass vom eigenen Vermögen des Erben abgesondert. Deshalb haftet der Erbe bei der Eröffnung einer Nachlassinsolvenz und bei einer Ablehnung der Eröffnung der Nachhlassinsolvenz wegen nicht einmal die Verfahreneskosten deckendem Nachlass für Nachlassschulden nicht mit seinem Privatvermögen.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlassinsolvenz"
22.1.2006
Ist der Nachlass übschuldet oder zahlungsunfähig, trifft die Miterben die Pflicht, ein Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen. Das gilt auch für den minderjährigen Miterben bzw. seine gesetzlichen V ...
→ [ mehr ]23.11.2005
§ 780 ZPO bietet dem Erben die Möglichkeit eines Vorbehaltes der beschränkten Erbenhaftung. Die Geltendmachung dieser Einrede ist im Rahmen eines erbrechtlichen Mandats Anwaltspflicht (BGH, NJW 1992, ...
→ [ mehr ]24.1.2005
Gem. § 1944 II 2 BGB beginnt die Ausschlagungsfrist bei einer Erbfolge auf Grund Verfügung von Todes wegen nicht vor „Verkündung” der Verfügung, so dass es für den Fristbeginn ohne Bedeutung ist, ob d ...
→ [ mehr ]
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