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Nichteheliches Kind
Nichteheliche Kinder sind vom Erblasser abstammende Kinder, die nicht während einer Ehe des Erblassers geboren wurden. Sie sind den ehelichen Kindern rechtlich inzwischen vollkommen gleichgestellt.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nichteheliches Kind"
22.7.2010
Aus dem Gesetzentwurf:
Vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder sind im Erbrecht ehelichen Kindern nicht vollständig gleichgestellt. Der Europäische Gerichtshof für ...
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