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Notar

ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der Willenserklärungen auf dem Gebiet der Rechtspflege protokolliert und beurkundet. In einigen Bundesländern gibt es hauptberufliche Notare, die keine andere berufliche Tätigkeit daneben ausüben dürfen.

In anderen Bundesländern üben das Amt des Notars Anwälte nebenberuflich aus. Bei einer Tätigkeit muss die betreffende Person in diesen Bundesländern gegenüber dem Rechtssuchenden immer klar zum Ausdruck bringen, ob sie als Notar, also in Ausübung des öffentlichen Amtes, oder als Anwalt, also ausschließlich als Interessenvertreter des Rechtssuchenden handelt.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Notar"

16.2.2012

Schweizerische Erbschaftssteuerinitiative

Bei Notaren, Erbanwälten, Grundbuchämtern aber auch bei Banken herrschte in der Schweiz im Jahre 2011 Hoch- oder Höchstbetrieb. Ein Grund dazu bildete die Übergangsklausel der e ...
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15.2.2012

Wann liegen Schenkungen des Erblassers vor, die die Erben beeinträchtigen?

Wann liegen Schenkungen des Erblassers vor, die die Erben beeinträchtigen? Mit dieser Frage hatte sich erneut der Bundesgerichtshof auseinander zusetzen Sozusagen ein "erbrechtlicher D ...
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27.1.2012

Unerwarteter Tod für Passagiere der "Costa Concordia"

Wie schnell und unerwartet sich die Frage nach einem Testament stellt zeizgt das tragische Unglück der "Costa Concordia".Es gibt Statistiken, wonach 80% der privatschriftlichen Testament ...
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