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Oberlandesgericht - OLG

Das Oberlandesgericht ist ein Gerichtskörper innerhalb des sogenannten Instanzenzuges.

Abgesehen von den Stadtstaaten sind alle Bundesländer in Gerichtsbezirke aufgeteilt. Das oberste Gericht eines Gerichtsbezirkes ist das Oberlandesgericht (OLG). In Zivilsachen, also nicht in Strafsachen, ist es zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Landgerichts und des Familiengerichtes. Die Parteien eines Rechtsstreits (Kläger und Beklagter) müssen sich vor einem Oberlandesgericht durch einen Rechtsanwalt - in erbrechtlichen Verfahren am besten durch einen Erbrechtsexperten - vertreten lassen. Das gilt unabhängig vom Gegenstand des Verfahrens, also auch für erbrechtliche Streitigkeiten.

Erbschein und Oberlandesgericht:

Ist jemand mit einem vom Nachlassgericht erteilten Erbschein nicht einverstanden, kann er dagegen Beschwerde einlegen. Obwohl den Erbschein das Amtsgericht in seiner Funktion als Nachlassgericht erteilt, ist nach den Vorschriften der Prozessordnungen für die Entscheidung über die dagegen erhobene Beschwerde ausnahmsweise das Oberlandesgericht zuständig.

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