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Pflichtteilsergänzungsanspruch

Wenn der Erblasser vor seinem Tod Vermögen verschenkt hat, können sich hieraus Pflichtteilsergänzungsansprüche des Pflichtteilsberechtigten ergeben (§§ 2325 ff. BGB). Allerdings dürfen die Zuwendungen nicht länger als zehn Jahre zurück liegen. Schenkungen an Ehegatten werden jedoch ohne zeitliche Grenze für die Pflichtteilsergänzung berücksichtigt.

Die Zehn-Jahres-Frist gilt auch nicht für Zuwendungen unter Vorbehalt von Nießbrauchsrechten, im Einzelfall auch von Wohnrechten.

Das Gesetz sieht vor, dass Schenkungen nach wie vor als Teil des Nachlasses behandelt werden und der Pflichtteilsberechtigte in Höhe seiner Quote die Ergänzung seines Pflichtteils verlangen kann. Bei lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers ist der Pflichtteilsberechtigte daher nicht nur auf seinen so genannten ordentlichen Pflichtteil aus dem vorhandenen Nachlass beschränkt.

Während in der Vergangenheit Schenkungen immer mit ihrem vollen Wert in Ansatz gebracht wurden, sieht die Pflichtteilsreform, die zum 01.01.2010 in Kraft getreten ist, nunmehr eine gleitende „Pro-Rata-Lösung“ vor: Die Schenkung soll nur noch im ersten Jahr vor dem Erbfall mit 100 Prozent berücksichtigt werden. Für jedes weitere Jahr vor dem Erbfall wird der Wertansatz um 1/10 reduziert. Für Erbfälle vor dem 01.01.2010 gilt noch die alte Regelung. Bei Schenkungen unter Nutzungsvorbehalten (Nießbrauch/Wohnrecht) greift die „Pro-Rata-Lösung“ nicht ein. Sie gilt auch nach wie vor nicht für Zuwendungen von Ehegatten untereinander.


Erbrecht Aktuell zum Begriff "Pflichtteilsergänzungsanspruch"

19.7.2011

Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines Wertermittlungsgutachtens trotz vorliegendem Kaufvertrag

Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben zur Durchsetzung seiner Ansprüche gemäß § 2314 BGB neben einem Nachlassverzeichnis auch die Bewertung einzelner Nachlassgegenstä ...
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22.8.2010

Pflichtteilsergänzungsanspruch trotz Ausschlagung möglich

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen einen Beschenkten besteht auch noch, wenn ...
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9.5.2010

BGH-Entscheidung über Lebensversicherung im Pflichtteilsrecht

Eine Entscheidung des Bundesgerichts (BGH) vom Mittwoch, 28.04.2010 stärkt die Position von Pflichtteilsberechtigten nach dem Tod eines nahen Angehörigen.. ...
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