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Pflichtteilsstrafklausel
Im sogenannten Berliner Testament, in dem sich Ehegatten wechselseitig zu Alleinerben einsetzen und als Schlusserben ihre Kinder berufen, werden häufig Pflichtteilsstrafklauseln verwendet.
Diese Klauseln sollen verhindern, dass Pflichtteilsansprüche bereits nach dem Tod des Erstversterbenden geltend gemacht werden.
Bei der Verwendung solcher Pflichtteilsstrafklauseln ist Vorsicht geboten, da diese beispielsweise aus steuerlichen Gründen auch eine schädliche Wirkung haben können.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Pflichtteilsstrafklausel"
27.9.2011
Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten, in denen diese sich wechselseitig zu Alleinerben und ihre Kinder nach dem Tod des zuletzt Versterbenden zu Schlusserben zu gleichen Teilen einsetzen, wer ...
→ [ mehr ]5.9.2011
Die Pflichtteilsstrafklausel wird ausgelöst, sobald der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil ernsthaft verlangt. Schon dies ist ein „geltend machen“ des Pflichtteils ...
→ [ mehr ]25.8.2011
Eine Pflichtteilsstrafklausel kann nach einer Entscheidung des OLG München vom 07.04.2011, Az. 31 Wx 227/10, auch dann eingreifen, wenn der Pflichtteilsberechti ...
→ [ mehr ]
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