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Privatschriftliches Testament

Ein Testament kann man privatschriftlich errichten, d.h. ein Testament muss nur handgeschrieben und unterschrieben sein. Empfehlenswert ist es,  über ein Testament auch „Testament“ zu schreiben und das Testament mit einem Datum zu versehen.

Ehegatten und seit dem Jahre 2002 auch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können ein gemeinsames Testament errichten, bei dem es ausreicht, dass das Testament von einem der Ehegatten / Lebenspartner handschriftlich geschrieben wird, der andere Ehegatte / Lebenspartner muss allerdings mit unterschreiben.

 

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Privatschriftliches Testament"

27.9.2011

Pflichtteilsstrafklausel und Grundbuchberichtigung

Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten, in denen diese sich wechselseitig zu Alleinerben und ihre Kinder nach dem Tod des zuletzt Versterbenden zu Schlusserben zu gleichen Teilen einsetzen, wer ...
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13.5.2011

Ausschlagung der Erbschaft ist nicht anfechtbar

Keine Irrtumsanfechtung der Erbschaftsausschlagung aus „allen Gründen“ Schlägt ein Erbe „aus allen Berufungsgründen ...
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24.3.2011

Testierunfähigkeit des Erblassers beseitigt die Verfügungsbefugnis eines Testamentsvollstreckers

Der im Jahr 2007 verstorbene Erblasser EL hatte im Jahr 2005 durch privatschriftliches Testament eine Erbeinsetzung getroffen und im Jahr 2006 durch ein weiteres privatschriftliches Testament seine ...
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