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Privatschriftliches Testament
Ein Testament kann man privatschriftlich errichten, d.h. ein Testament muss nur handgeschrieben und unterschrieben sein. Empfehlenswert ist es, über ein Testament auch „Testament“ zu schreiben und das Testament mit einem Datum zu versehen.
Ehegatten und seit dem Jahre 2002 auch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können ein gemeinsames Testament errichten, bei dem es ausreicht, dass das Testament von einem der Ehegatten / Lebenspartner handschriftlich geschrieben wird, der andere Ehegatte / Lebenspartner muss allerdings mit unterschreiben.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Privatschriftliches Testament"
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