nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Privatschriftliches Testament

Ein Testament kann man privatschriftlich errichten, d.h. ein Testament muss nur handgeschrieben und unterschrieben sein. Empfehlenswert ist es,  über ein Testament auch „Testament“ zu schreiben und das Testament mit einem Datum zu versehen.

Ehegatten und seit dem Jahre 2002 auch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (seit 2017 auch gleichgeschlechtliche Ehegatten) können ein gemeinsames Testament errichten, bei dem es ausreicht, dass das Testament von einem der Ehegatten / Lebenspartner handschriftlich geschrieben wird, der andere Ehegatte / Lebenspartner muss allerdings mit unterschreiben.

Beispiel für ein privatschriftliches Testament

Das bekannteste und am häufigsten genutzte privatschriftlicher Testament ist das " Berliner Testament". Dabei setzen sich die Eheleute wechselseitig zu Alleinerben nach dem Tod des Erstversterbenden ein und als Schlusserben nach dem Tode des längerlebenden die gemeinsamen Kinder.

Dieses Testament kann einer der Ehegatten alleine schreiben, der andere Ehegatte unterschreibt und das Testament ist wirksam ohne dass es der notariellen Beurkundung, eines Zeugen oder weiterer Voraussetzungen bedarf.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Privatschriftliches Testament"

23.7.2018

Auslegung einer vermeintlichen Öffnungsklausel

Mit Beschluss vom 20.04.2018 traf das OLG Düsseldorf zum Aktenzeichen I 3 WX 102/17 eine Entscheidung zur Bindungswirkung ei ...



24.4.2018

Schwiegersohn darf im Testament nichts streichen

Erbrechtsexperte Wolfgang Roth erläutert eine neue Entscheidung, die sich mit der Streichung e ...



18.10.2017

BGH zur ergänzenden Testamentsauslegung bei späterem Vermögenserwerb

Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 12.07.17 ( ...



Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie