Barrierefrei - Schriftgröße: Normal Größer Groß
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O |   P   | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü |

Prozesskosten

Die Prozesskosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten.

Die Gerichtskosten bestehen aus den gerichtlichen Gebühren und Auslagen. Sie werden aufgrund spezieller Gesetze, nämlich dem Gerichtskostengesetz und der Kostenordnung erhoben.

Die außergerichtlichen Kosten sind insbesondere die Anwaltskosten und die Kosten für einen Sachverständigen, soweit diese zur Vorbereitung des Prozesses erforderlich waren. Die Höhe der Anwaltskosten ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.

 

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Prozesskosten"

16.4.2012

Pflichtteilsentzug wegen Vergewaltigung

Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Entziehung des Pflichtteils auch darauf gestützt werden kann, dass der Pflichtteilsberechtig ...
→ [ mehr ]




Sie vermissen einen Begriff in unserem Glossar?

Schreiben Sie uns eine E-Mail, oder benutzen Sie dieses Formular.



*Zeichenkombination
*E-Mail
*Betreff
*Ihre Anfrage