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Prozesskosten

Die Prozesskosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten.

Die Gerichtskosten bestehen aus den gerichtlichen Gebühren und Auslagen. Sie werden aufgrund spezieller Gesetze, nämlich dem Gerichtskostengesetz und dem GNotKG (Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare)erhoben.

Die außergerichtlichen Kosten sind insbesondere die Anwaltskosten und die Kosten für einen Sachverständigen, soweit diese zur Vorbereitung des Prozesses erforderlich waren. Die Höhe der Anwaltskosten ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG geregelt.die Kosten im gerichtlichen Verfahren werden nach dem Streitwert im gerichtlichen Verfahren berechnet. Sie sind daher sehr gut vorherzusagen, soweit sie die zu erwartenden Kosten der Anwälte betreffen. Sofern Gutachten eingeholt werden müssen, so lässt sich eine Prognose zur Höhe der Kosten im Vorhinein schwer abgeben. Hier kann allenfalls eine grobe Schätzung erfolgen.

Beispiel Prozesskosten


 
   
Streitwert: 100.000,00 €
------------------------------------------------------------------------  
1. Instanz:  
Anwaltskosten der Mandantschaft:  
1,30 Verfahrensgebühr: 1.953,90 €
1,20 Terminsgebühr: 1.803,60 €
Auslagen: 20,00 €
Zwischensumme: 3.777,50 €
19,00% Umsatzsteuer: 717,73 €
Anwaltskosten Mandant: 4.495,23 €
   
Anwaltskosten der gegnerischen Partei:  
1,30  Verfahrensgebühr: 1.953,90 €
1,20 Terminsgebühr: 1.803,60 €
Auslagen: 20,00 €
Zwischensumme: 3.777,50 €
19,00% Umsatzsteuer: 717,73 €
Anwaltskosten Gegner: 4.495,23 €
Gerichtskosten:  
3,00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG: 3.078,00 €
  -----------------
 Summe: 12.068,46 €
   
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Summe gerichtl. Kosten: 12.068,46 €
Gesamtkostenrisiko: 12.068,46 €
   

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